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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus Lieferungen in sog. Karussellen
Wird der Vorsteuerabzug von einem Leistungsempfänger aus Lieferungen in sog. „Karussellen” geltend gemacht, in denen Waren nach einem Gesamtplan eine Lieferkette durchlaufen und ggf. an den vorbezeichneten Lieferungsempfänger zurück „geliefert” werden, ist zweifelhaft, ob diese Warenbewegungen innerhalb des Kreises der Umsatzbesteuerung unterliegen (Bezug: §§ 14 Abs. 3, 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999; § 69 Abs. 2 Satz 3 FGO; Art. 17 Abs. 2, Art. 21 Abs. 1 Buchst. d Richtlinie 77/388/EWG).▶NWB CAAAB-44219
▶Praxishinweise: Die Entscheidung ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) ergangen. Der BFH hat im Hinblick auf das dem EuGH vorliegende Vorabentscheidungsersuchen Zweifel, ob die Warenbewegungen im Rahmen eines „Karussells” eine „wirtschaftliche Tätigkeit” i. S. der Richtlinie 77/388/EWG darstellen. Bei fehlender wirtschaftlicher Tätigkeit mangelt es an einer steuerb...