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BFH 29.11.2004 V B 78/04, StuB 7/2005 S. 325

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus Lieferungen in sog. Karussellen

Wird der Vorsteuerabzug von einem Leistungsempfänger aus Lieferungen in sog. „Karussellen” geltend gemacht, in denen Waren nach einem Gesamtplan eine Lieferkette durchlaufen und ggf. an den vorbezeichneten Lieferungsempfänger zurück „geliefert” werden, ist zweifelhaft, ob diese Warenbewegungen innerhalb des Kreises der Umsatzbesteuerung unterliegen (Bezug: §§ 14 Abs. 3, 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999; § 69 Abs. 2 Satz 3 FGO; Art. 17 Abs. 2, Art. 21 Abs. 1 Buchst. d Richtlinie 77/388/EWG).NWB CAAAB-44219

Praxishinweise: Die Entscheidung ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) ergangen. Der BFH hat im Hinblick auf das dem EuGH vorliegende Vorabentscheidungsersuchen Zweifel, ob die Warenbewegungen im Rahmen eines „Karussells” eine „wirtschaftliche Tätigkeit” i. S. der Richtlinie 77/388/EWG darstellen. Bei fehlender wirtschaftlicher Tätigkeit mangelt es an einer steuerb...