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Widerruf der Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers
Der Widerruf der Bestellung eines Geschäftsführers gem. § 38 Abs. 1 GmbHG stellt kein vertragswidriges Verhalten der Gesellschaft i. S. des § 628 Abs. 2 BGB dar ().▶VT 441/03
▶Praxishinweise: Aus der rechtlichen Trennung von Organ- und Anstellungsverhältnis folgt grundsätzlich, dass beide Rechtsverhältnisse rechtlich selbständig nebeneinander stehen und demgemäß auch rechtlich unabhängig voneinander nach den jeweiligen dafür geltenden Vorschriften beendet werden können (hier: § 38 Abs. 1 GmbHG einerseits und § 626 Abs. 1 BGB andererseits). Der BGH ließ es hier dahingestellt, ob und inwieweit sich die Gesellschaft durch ihre Gesellschafterversammlung im Hinblick auf die Regelung des § 38 Abs. 2 GmbHG, der die Widerrufsbeschränkung einer Satzungsregelung vorbehält, im Anstellungsvertrag wirksam ve...