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StuB 7/2003 S. 334

Verschmelzungswertrelation bei der Verschmelzung gleichberechtigter AG

Im Fall der Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften, von denen keine beherrschenden Einfluss auf die andere auszuüben vermag, ist es verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. BVerfGE 101 S. 289 = ZIP 1999 S. 1436), das Verhältnis der Börsenwerte beider Unternehmen zum ausschlaggebenden Maßstab dafür zu machen, ob und ggf. welche Zuzahlung den Aktionären des übertragenden Unternehmens geschuldet ist. In diesen Fällen kann vielmehr die Ertragswertmethode (vgl. BGH, ZIP 1998 S. 2151) im Grundsatz auch weiterhin der Ermittlung von Unter- S. 335nehmenswerten zugrunde gelegt werden (§§ 15, 305 ff. UmwG, Art. 14 GG;  3Z BR 116/00, ZIP 2003 S. 253).▶VT 439/03

Praxishinweise: Das BayObLG hatte bisher die Beschwerdebefugnis des gemeinsamen Vertreters ...