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Einkommen-/Lohnsteuer | Vorliegen von Arbeitslohn bei Ausrichtung eines Geburtstagsempfangs
Lädt ein Arbeitgeber anlässlich eines Geburtstags eines Arbeitnehmers Geschäftsfreunde, Repräsentanten des öffentlichen Lebens, Vertreter von Verbänden und Berufsorganisationen sowie Mitarbeiter zu einem Empfang ein, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob es sich um ein Fest des Arbeitgebers (betriebliche Veranstaltung) oder um ein privates Fest des Arbeitnehmers handelt (Bezug: § 8 Abs. 1, § 12 Nr. 1, § 19, § 42d Abs. 1 EStG).▶VT 409/03
▶Praxishinweise: Die Entscheidung des BFH, wonach die Entscheidung unter „Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls” zu treffen ist, dürfte es für die Praxis nicht leichter machen, zwischen betrieblicher und privater Veranlassung zu unterscheiden. Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber anläss...