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Wohngebäude im Anlagevermögen
Erwirbt ein ehemals gemeinnütziges Wohnungsunternehmen in der Zeit der Steuerpflicht ein Wohngebäude, das dem Anlagevermögen zuzurechnen ist, so stellen die entsprechend zu aktivierenden Aufwendungen gem. rkr. Urteil des Hessischen (EFG 2003 S. 123) kein begünstigtes Investitionsvolumen i. S. des § 13 Abs. 3 Satz 4 KStG i. d. F. vom dar.▶VT 400/03
▶Praxishinweise: (1) Eine Körperschaft, die von der KSt befreit war und nunmehr steuerpflichtig wird, hat gem. § 13 Abs. 2 KStG (i. d. F. vom ) auf den Zeitpunkt, in dem die Steuerpflicht beginnt, eine Anfangsbilanz zu erstellen, wenn sie ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt. Hierbei sind die Wirtschaftsgüter vorbehaltlich des Abs. 4, der hier nicht einschlägig ist, mit dem Teilwert anzusetzen. Der Gesetzgeber wollte durch diese Regelung sicherstelle...