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Grunderwerbsteuer | Wirksamer Beitritt zu einer Personengesellschaft
Die zivilrechtlichen Grundsätze über fehlerhafte Personengesellschaftsverhältnisse einschließlich derjenigen über den fehlerhaften Beitritt zu einer Personengesellschaft sind auch im Grunderwerbsteuerrecht zu beachten (Bezug: § 1 Abs. 2a GrEStG).▶NWB KAAAB-43963 S. 279
▶Praxishinweise: Ein fehlerhaft vollzogener Beitritt zu einer Personengesellschaft ist zivilrechtlich nicht von Anfang an unwirksam, sondern nur mit Wirkung für die Zukunft vernichtbar. Dieser zivilrechtliche Grundsatz (Wirksamkeit trotz fehlendem Formerfordernis) gilt nach Ansicht des BFH auch für das Grunderwerbsteuerrecht (Anknüpfung an das Zivilrecht!), weshalb formfehlerhafte Änderungen im Gesellschafterbestand steuerlich nicht ignoriert werden können.