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Einkommen-/Lohnsteuer | Kein Arbeitslohn bei Übernahme von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber
Übernimmt der Arbeitgeber, der einen Paketzustelldienst betreibt, aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse die Zahlung von Verwarnungsgeldern, die gegen die bei ihm angestellten Fahrer wegen Verletzung des Halteverbots verhängt worden sind, so handelt es sich hierbei nicht um Arbeitslohn (Bezug: §§ 19 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8, 9 Abs. 5 EStG).▶NWB YAAAB-43967
▶Praxishinweise: Arbeitslohn liegt vor, wenn der Aufwand durch das Dienstverhältnis veranlasst worden ist und eine Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft darstellt. Bei Übernahme eines Nachteils (Verwarnungsgeld) im Interesse des Arbeitgebers kann aber bei dessen Erstattung durch den Arbeitgeber nicht von einem Vorteil des Arbeitnehmers gesprochen werden. Dass das Verwarnungsgeld beim Arbeitnehmer einem Abzugsverbot (§ 9 Abs. 5 i. V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG) u...