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Sonderabschreibungen auf voll vorausbezahlten Kaufpreis
Das FördG begünstigt als Anzahlungen auf Anschaffungskosten die volle Vorauszahlung des Kaufpreises jedenfalls dann, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 MaBV vorliegen (gegen BStBl I S. 279, Tz. 8; Bezug: § 4 Abs. 1 und Abs. 2, §§ 1 bis 3 FördG i. d. F. der Bekanntmachung vom ; § 42 AO 1977).▶VT 246/04
▶Praxishinweise: Der Gesetzgeber hat Sonderabschreibungen auf Anzahlungen bewusst zugelassen, um den Investor bereits vor Abschluss der Investitionen zu begünstigen, und er hat die Begünstigung auch nicht vom Baufortschritt (Fertigstellungsgrad) abhängig gemacht. Ein Ausschluss der Begünstigung käme deshalb nur in Betracht, wenn die Leistung der (vollen) Vorauszahlung einen Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO 1977) darstellen würde. Ein solcher konnte im Streitfall aber nicht angen...