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StuB 6/2002 S. 312

Abmahnung oder Anhörung bei verhaltensbedingter Kündigung?

Die Wirksamkeit einer Kündigung aus Gründen in dem Verhalten des Arbeitnehmers setzt außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes gem. (DB 2001 S. 1997) i. d. R. nicht voraus, dass dem Arbeitnehmer zuvor eine vergebliche Abmahnung erteilt wurde (Bezug: § 23 Abs. 1 KSchG; § 242, § 138 BGB).