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Ungeklärte Bareinzahlungen auf ein betriebliches Bankkonto
Bei ungeklärten Bareinzahlungen auf ein betriebliches Bankkonto ist der Stpfl. nach dem (n. v.) bei der Prüfung, ob Einlagen gegeben sind bzw. wo die Mittel herkommen, verstärkt zur Mitwirkung verpflichtet.
Praxishinweise: Von diesem Fall abzugrenzen ist der Fall, in dem es um die Einzahlung auf ein privates Sparkonto und die Herkunft der darauf verbuchten Guthaben geht. Die erhöhte Mitwirkungspflichtergibt sich aus der vom Stpfl. selbst hergestellten Verbindung zwischen Privat- und Betriebsvermögen. Kommt er seiner Mitwirkungspflicht diesbezüglich nicht nach, darf das FG davon ausgehen, dass unaufgeklärte Kapitalzuführungen auf nicht versteuerten Einnahmen beruhten.