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Umsatzsteuer | Steuerbare Leistungen bei Fortbildungsseminaren
Nach dem (n. v.) führt ein Veranstalter von Fortbildungsseminaren steuerbare Leistungen aus, wenn er Aussteller über seine Veranstaltungen informiert und dafür von den Ausstellern eine Beteiligung an den Einladungskosten zu den Veranstaltungen erwartet.
Praxishinweise: Der BFH traf die Entscheidung im Rahmen eines Aussetzungsverfahrens. Die umsatzsteuerbare Leistung gegen Entgelt i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1993 sei jedenfalls im summarischen Verfahren zu bejahen. Ggf. greife die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG.