Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Haftung des Veräußernden bei Anteilsverkäufen
Am hat der VIII. Senat des BGH in einem Urteil (VIII ZR 91/02) zur Haftung des Verkäufers, der einen Gesellschaftsanteil veräußert, unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen Stellung genommen. Die Haftung des Verkäufers umschließt dabei auch ein Fehlverhalten derjenigen für die Gesellschaft tätigen Personen, die durch Buchungsfehler überhöhte Gewinnausweisungen in der zum Gegenstand der Vertragsverhandlungen gemachten Gewinn- und Verlustrechnung verursacht haben. Das Urteil verdient eine nähere Betrachtung, da es die Haftungsproblematik für Veräußerer eingehend beleuchtet und die Gefahren, die hierauf basieren, deutlich aufzeigt.▶VT 217/04
▶Praxishinweise: (1) Die Parteien sind Anwälte (A und B), wobei A eine Anwaltspraxis in der Form ei...