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StuB 5/2004 S. 235

Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung (Beitreibung)

Das ein Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung (Beitreibung) bekannt gemacht. Die dort festgesetzten Grundsätze gelten für die Amtshilfe, die sich in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten. Das Merkblatt gilt nicht für die in die Zuständigkeit der Zollverwaltung fallenden Abgaben.▶VT 189/04