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Einkommensteuer | Keine Vermietung einzelner Räume an Kinder
Es ist nicht zweifelhaft, dass Wohnräume im Haus der Eltern, die keine abgeschlossene Wohnung bilden, nicht mit steuerrechtlicher Wirkung an volljährige unterhaltsberechtigte Kinder vermietet werden können (Bezug: § 2, § 12, § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG).▶VT 283/03
▶Praxishinweise: Der BFH betont erneut, dass Nutzungsüberlassungen, die sich im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft vollziehen, grundsätzlich steuerrechtlich der nicht steuerbaren Privatsphäre zuzuordnen sind (§ 12 EStG) und S. 231nicht durch schuldrechtliche Verträge in den Bereich der Einkünfteerzielung verlagert werden können. Etwas anderes gilt nur, wenn eine abgeschlossene Wohnung überlassen wird.