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Keine zeitanteilige Aktivierung des Anspruchs auf einen Anteil am Gewinn einer Mehrjahresperiode
Der Anspruch auf einen Anteil am Gewinn einer Drei-Jahresperiode kann gem. nrkr. , 9 K 2102/98 F (Rev. eingelegt, BFH-Az.: I R 69/02, EFG 2002 S. 1582) nicht bereits anteilig zum Ablauf des ersten oder zweiten Jahres des maßgeblichen Zeitraums aktiviert werden (Bezug: § 5 Abs. 1 EStG; § 255 Abs. 1 Nr. 4 HGB).▶VT 272/03
▶Praxishinweise: (1) Im Urteilsfall hat das FA abweichend vom Stpfl. den Anspruch auf den Gewinn einer Drei-Jahres-Periode, der als Rückversicherungsgewinn neben einer beitragsabhängigen Provision und einem jährlich zu berechnenden Gewinnanteil gewährt wurde, in jedem Jahr des Drei-Jahres-Zeitraums anteilig gewinnrealisierend aktiviert.
(2) Im Kern ging es in dem Urteil um die Frage, ob der Rückversicherungsanspruch dem Grunde nach anteilig ...