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Erdienbarkeit des Pensionsanspruchs eines Gesellschafter-Geschäftsführers
(1) Erteilt eine Kapitalgesellschaft ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nach Vollendung seines 60. Lebensjahres eine Pensionszusage auf das vollendete 70. Lebensjahr, spricht dies gem. (BFH/NV 2005 S. 245) im Regelfall für eine gesellschaftliche Mitveranlassung der Zusage. Wird dem Gesellschafter-Geschäftsführer die Zusage kurz nach Vollendung seines 60. Lebensjahres gegeben, kann dies nach den Umständen des Einzelfalls aber eine Ausnahme rechtfertigen. (2) Verringert der Gesellschafter-Geschäftsführer seine Arbeitsleistung gegenüber der Kapitalgesellschaft und wird deshalb sein monatliches Festgehalt auf eine angemessene Höhe herabgesetzt, bedarf es in der Regel keiner gleichzeitigen Herabsetzung einer ihm erteilten betrieblichen Versorgungszusage (Bezu...