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BFH 04.11.2003 VI R 96/01, StuB 4/2004 S. 187

Einkommen-/Lohnsteuer | Promotionskosten als Werbungskosten

Kosten für den Erwerb eines Doktortitels können, sofern sie beruflich veranlasst sind, Werbungskosten sein. Sie sind regelmäßig nicht als Kosten der privaten Lebensführung zu beurteilen (Änderung der Rechtsprechung; Anschluss an die Urteile vom  - VI R 120/01, BStBl 2003 II S. 403 = StuB 2003 S. 87; vom  - VI R 137/01, BStBl 2003 II S. 407 = StuB 2003 S. 177; vom  - VI R 33/01, BFH/NV 2003 S. 1119 = StuB 2003 S. 664; vom  - VI R 50/02, BFH/NV 2003 S. 1381 = StuB 2003 S. 857; Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 12 Nr. 1 EStG).▶VT 127/04

▶Praxishinweise: Liegt ein erwerbsbezogener Veranlassungszusammenhang vor, kommt es nach Ansicht des BFH für die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben nicht darauf an, ob ein neuer, ein anderer oder ein erstmaliger Beruf ausgeübt werden soll. Gel...