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Betriebsvermögen des gewerblichen Grundstückshandels
In einem vom (BFH/NV 2002 S. 1591) entschiedenen Fall durfte das FG die Beteiligung an der GbR in das Betriebsvermögen des gewerblichen Grundstückshandels einbeziehen, weil diese dem Konzept der üblichen gewerblichen Grundstücksaktivitäten des Klägers entsprach (Bezug: § 15 Abs. 2 EStG).▶VT 217/03
▶Praxishinweise: (1) Der Beschwerdeführer (Bf.) war Gesellschafter von drei jeweils in der Rechtsform der KG betriebenen Personengesellschaften, die laufend Grundstücksgeschäfte abwickelten, sowie von einer Grundbesitz haltenden GbR. Das FG hatte die Auffassung des FA bestätigt, wonach der Bf. aus der Veräußerung des Anteils an der GbR einen Gewinn aus dem von ihm ausgeübten gewerblichen Grundstückshandel und damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezogen ha...