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BFH 10.10.2001 XI R 54/00, StuB 4/2002 S. 199

Einkommen-/Lohnsteuer | Begünstigte Entschädigung nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Beurteilung des einem Arbeitnehmer geleisteten Ersatzes für entgangene oder entgehende Einnahmen als Entschädigung i. S. der §§ 24 Nr. 1 Buchst. a, 34 Abs. 1, 2 EStG setzt voraus, dass das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis beendet wird.

§ 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1 und 2 EStG S. 200

Praxishinweise: Der BFH bleibt dabei, dass Zahlungen, die lediglich zur Modifikation eines bestehenden Arbeitsverhältnisses führen, nicht begünstigte Entschädigungen darstellen. Die Überleitung eines Arbeitsverhältnisses gem. § 613a BGB (so der Streitfall) führt aber nicht zu einer Beendigung des Rechtsverhältnisses (Wegfall der vertraglichen Grundlage).

– erl –