Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommen-/Lohnsteuer | Begünstigte Entschädigung nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Beurteilung des einem Arbeitnehmer geleisteten Ersatzes für entgangene oder entgehende Einnahmen als Entschädigung i. S. der §§ 24 Nr. 1 Buchst. a, 34 Abs. 1, 2 EStG setzt voraus, dass das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis beendet wird.
§ 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1 und 2 EStG S. 200
Praxishinweise: Der BFH bleibt dabei, dass Zahlungen, die lediglich zur Modifikation eines bestehenden Arbeitsverhältnisses führen, nicht begünstigte Entschädigungen darstellen. Die Überleitung eines Arbeitsverhältnisses gem. § 613a BGB (so der Streitfall) führt aber nicht zu einer Beendigung des Rechtsverhältnisses (Wegfall der vertraglichen Grundlage).