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Einkommen-/Lohnsteuer | Rückwirkender Übergang von der Pauschal zur Regelbesteuerung
Ein Arbeitgeber ist weder unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs noch durch die Zielrichtung des § 40a EStG gehindert, nach Ablauf des Kalenderjahres die Pauschalversteuerung des Arbeitslohns für die in seinem Betrieb angestellte Ehefrau rückgängig zu machen und zur Lohn-Regelbesteuerung überzugehen (Bezug: § 42 AO 1977; § 40a EStG).▶VT 104/04
▶Praxishinweise: Der Arbeitgeber hat ein Wahlrecht für die Art der LSt-Erhebung, das er, ohne hierfür einen Antrag stellen zu müssen, selbständig im Rahmen des LSt-Anmeldungsverfahrens ausüben kann. Da die LSt-Anmeldung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht, kann er auch (nachträglich) die Wahl der Besteuerungsart ändern. Von einem Missbrauch könnte nur gesprochen werden, wenn ein einheitliches Arbeitsverhältnis in...