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Zum Beweiswert und zur Funktion eines Chi-Quadrat-Tests bei der Überprüfung von Kasseneinnahmen
Ein Chi-Quadrat-Test kann gem. rkr. , U (EFG 2004 S. 9) nur Anhaltspunkte dafür liefern, dass Aufzeichnungen über Kasseneinnahmen unrichtig sein können. Die diesem Test zugrunde liegenden Wahrscheinlichkeitsüberlegungen können auch bei festgestelltem Vermögenszuwachs einen Nachweis von Einnahmemanipulationen nicht ersetzen. Der Nachweis, dass der Vermögenszuwachs aus unversteuerten Einkünften stammt, erfordert im Regelfall entsprechende Erkenntnisse aus einer Vermögenszuwachsrechnung oder Geldverkehrsrechnung (Bezug: § 169 Abs. 2 Satz 2, § 173, § 370 AO).▶VT 97/04