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BFH 07.07.2004 XI R 65/03, StuB 2/2005 S. 91

Gewerbesteuer | Betriebsaufspaltung: Dauerschuldzinsen des Besitzunternehmens

(1) Ein Darlehen, das das Besitzunternehmen aufgenommen und an das Betriebsunternehmen weitergegeben hat, ist beim Besitzunternehmen kein sog. durchlaufender Kredit, wenn die Darlehensmittel zur Modernisierung von Betriebsgebäuden des Besitzunternehmens, die das Betriebsunternehmen gepachtet hat, verwendet werden. (2) Die dem Besitzunternehmen entstandenen Darlehenszinsen können nicht mit den vom Betriebsunternehmen erhaltenen Darlehenszinsen verrechnet werden, weil diese Leistung nicht der unmittelbaren Verringerung der Zinslast dienen soll (§ 8 Nr. 1 GewStG).NWB KAAAB-40272

Praxishinweise: Die Darlehensaufnahme und gleichzeitige Darlehensgewährung durch die Besitzgesellschaft an die Betriebsgesellschaft führen bei beiden Gesellschaften zu einer gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Diese nachteil...