Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 10.11.2004 XI R 64/03, StuB 2/2005 S. 90

Einkommen-/Lohnsteuer | Veranlassung der Auflösung eines Dienstverhältnisses

Die Auflösung eines Dienstverhältnisses wird von demjenigen veranlasst, der sie betreibt. Im Regelfall kann davon ausgegangen werden, dass bei Zahlung einer Abfindung der Arbeitgeber die Auflösung veranlasst hat (Bezug: § 3 Nr. 9 EStG).NWB KAAAB-41205

Praxishinweise: Gegenstand eines Dienstverhältnisses ist, dass eine Leistung gegen Entgelt (= Arbeitslohn) erbracht wird. Wird dieses Dienstverhältnis dadurch beendet, dass der Arbeitgeber eine Abfindung an den Arbeitnehmer leistet, so kann ohne weiteres unterstellt werden, dass der Arbeitgeber die entscheidenden Ursachen für die Auflösung gesetzt hat. Wird die Auflösung nämlich vom Arbeitnehmer „betrieben”, so besteht für den Arbeitgeber keine Veranlassung, eine (steuerfreie) Abfindung zu leisten. Eine Abfindung greift nämlich regelmäßig dann,...