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BFH 10.09.2003 XI R 58/01, StuB 2/2004 S. 93
Keine Ausstellerhaftung bei zweckentsprechender Spendenverwendung
Eine Körperschaft haftet nicht nach § 10b Abs. 4 Satz 2 2. Alt., § 9 Abs. 3 Satz 2 2. Alt. KStG wegen Fehlverwendung, wenn sie die Spenden zwar zu dem in der Spendenbestätigung angegebenen Zweck verwendet, selbst aber nicht als gemeinnützig anerkannt ist.▶VT 82/04