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Notwendigkeit eines InvZul-Antrags bei vorangegangenem Antrag auf Anzahlungen
Ist eine InvZul auf Anzahlungen geltend gemacht worden, so ist für die betreffenden Wirtschaftsgüter stets ein frist- und formgerechter Antrag auf Gewährung der InvZul für das Wirtschaftsjahr zu stellen, in dem die Investitionen abgeschlossen worden sind, und zwar auch dann, wenn die endgültigen Anschaffungskosten die Anzahlung nicht übersteigen (Bezug: § 2 Sätze 1 und 2 Nr. 3, § 4, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Sätze 1 und 2 InvZulG 1993).▶VT 76/04
▶Praxishinweise: Die Zulage auf Anzahlungen soll die Liquidität des Unternehmens im Zeitpunkt des Geldabflusses stärken. Die Zulage wird aber erst dann „endgültig”, wenn die Investition tatsächlich durchgeführt worden ist. Erst dann kann geprüft werden, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. Es bedarf deshalb eines absch...