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Gewerbesteuer | Erweiterte Kürzung bei der Verwaltung fremden Grundbesitzes
Die Verwaltung bereits fertig gestellter fremder Gebäude ist als Betreuung von Wohnungsbauten i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG 1991 anzusehen, auch wenn diese Gebäude vom Grundstücksunternehmen nicht selbst errichtet worden sind (Abgrenzung zum Senatsurteil vom , BStBl II S. 629; gegen Abschn. 62 Abs. 1 Nr. 2 Satz 21 GewStR 1990/Abschn. 60 Abs. 1 Nr. 3 Satz 18 GewStR 1998).▶VT 75/04
▶Praxishinweise: Im Streitfall wollte das FA die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags verweigern, weil die Kl. seiner Meinung nach eine für die Kürzung schädliche Betreuungstätigkeit von ca. 0,02 % des Gesamtumsatzes ausgeübt hat. Dem ist der BFH nicht gefolgt. Die „Betreuung von Wohnungsbauten” ist zwar selbst nicht begünstigt (insoweit keine Kürzung des Gewerbeertrags), doch ist sie stets – unabhängig von ihrem Umfang – unschädlich für die vorzunehmende Kürzung aus der Haupttätigkeit (Verwaltung ausschließl...