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BFH 19.11.2003 I R 19/03, StuB 2/2004 S. 88

Einkommen-/Lohnsteuer | Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts beim Zuzug ins Inland

Verzieht ein Arbeitnehmer im Verlauf eines Kalenderjahres vom Ausland ins Inland, so sind seine in diesem Kalenderjahr vor dem Zuzug erzielten Einkünfte im Wege des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen (Bestätigung der BStBl 2003 II S. 302 = StuB 2002 S. 299; vom , BStBl II S. 660 = StuB 2002 S. 869; Bezug: § 32b Abs. 1 Nrn. 2 und 3 und Abs. 2 EStG 1996).▶VT 73/04

▶Praxishinweise: Der BFH hält an seiner Rechtsprechung zum Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht fest und bestätigt, dass diese auch für den Fall der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht während des Kalenderjahres gilt. Dies ist auch vernünftig, da auch in diesem Fall – auf das Kalenderjahr bezogen – eine erhöhte Leistungsfähigkeit besteht. Der Progressionsvorbehalt ist stets dann anzuwenden, wenn er nicht ausdrücklich (ausnahm...