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BFH 26.11.2003 VI R 152/99, StuB 2/2004 S. 88

Einkommen-/Lohnsteuer | Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei mehreren Wohnungen

Ob ein Arbeitnehmer seine weiter entfernt liegende Familienwohnung „nicht nur gelegentlich” aufsucht, ist anhand einer Gesamtwürdigung zu beurteilen. Fünf Fahrten im Kalenderjahr können bei entsprechenden Umständen ausreichend sein (gegen Abschn. 42 Abs. 3 Satz 5 LStR 1996; Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 3 EStG 1996).▶VT 70/04

▶Praxishinweise: Die Entscheidung ist zum EStG 1996 ergangen. Sie hat aber auch Bedeutung für die seit dem geltende Entfernungspauschale (siehe § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 7 EStG). Der BFH hält die starre Quantifizierung der LStR auf mindestens sechs Aufenthalte im Jahr für nicht zulässig. Die Berücksichtigung von weniger als sechs Aufenthalten ist deshalb insbesondere bei großen Entfernungen – wie im Streitfall bei einem türkischen Gastarbeiter – geboten.

– erl –