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StuB 1/2002 S. 52

Anspruch auf Arbeitszeugnis auch bei kurzfristiger Tätigkeit

Ein Arbeitszeugnis, das sich nur auf die Leistung, nicht auf die Führung bezieht, erfüllt gem. rkr. (BB 2001 S. 1959) den Anspruch des § 630 BGB nicht. Der Arbeitnehmer könne Leistungsklage mit dem Antrag erheben, ein qualifiziertes Zeugnis zu erteilen. Der gewünschte Inhalt brauche nicht in den Antrag aufgenommen zu werden.