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Körperschaftsteuer | Überstundenvergütungen an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer als vGA
Die Zahlung von Überstundenvergütungen an einen Gesellschafter-Geschäftsführer stellt gem. rkr. (EFG 2001 S. 1516) grundsätzlich auch dann eine vGA dar, wenn eine GmbH mehrere (Gesellschafter-)Geschäftsführer hat. Dies gilt auch, wenn die Anwesenheit des Geschäftsführers im Betrieb durch eine sog. Stempeluhr erfasst wird (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).