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StuB 1/2002 S. 31

Voraussetzungen der Rechnungslegungspflicht einer GmbH & Co. KG

Im Zwangsgeldverfahren gegen den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH zwecks Vorlage von Geschäftsabschlüssen der KG ist gem.  3Z BR 194/01 (DB 2001 S. 2441) auch die KG selbst beschwerdeberechtigt, wenn diese die Vorlagepflicht bestreitet (Bezug: §§ 132, 135, 139 FGG; Grundsätze der Festsetzung von Zwangsgeld nach § 21 Nr. 1 PublG).

Praxishinweise: (1) Das KapCoRiLiG vom hat die Rechnungslegungsvorschriften für Personenhandelsgesellschaften, deren einzig persönlich haftende Gesellschafterin eine Kapitalgesellschaft ist, neu geregelt. Nach § 264a HGB unterliegen derartige Rechtssubjekte der Verpflichtung, Jahresabschlüsse nach den allgemeinen handelsrechtlichen Bestimmungen der §§ 264 ff. HGB zu erstellen und offen zu legen. Ausnahmen gelten nach § 264b HGB lediglich für kon...