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StuB Nr. 16 vom Seite 708

Die ertragsteuerliche Problematik des häuslichen Arbeitszimmers

von Dipl.-Kffr. StB Tina Hubert, Flensburg
Die Kernaussagen:
  • Ob im Einzelfall die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllt sind, ist in der Praxis oft schwer zu ermitteln. Dabei trifft grundsätzlich den Stpfl. die Feststellungslast; FA und FG dürfen sich nicht ohne weiteres auf eine typisierende Betrachtungsweise zurückziehen.

  • Wenn die betriebliche/berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen/beruflichen Tätigkeit beträgt oder für die betriebliche/berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen/Kosten auf 1 250 € jährlich beschränkt.

  • Die Beschränkung der Höhe nach ist nicht zu berücksichtigen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen/beruflichen Betätigung des Stpfl. bildet.

I. Einleitung

Die Problematik, ob ein Stpfl. die Aufwendungen für sein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend machen kann, ist ein viel diskutiertes Thema und beschäftigt daher die Rechtsprechung schon seit längerem. Am wurde ein neues BMF-Schreiben erlassen, das durch ein weiteres Schreiben vom geändert bzw. ergänzt wurde.

Der Beitrag stellt die gesetzli...