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StuB 23/2002 S. 1176

Keine Begünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG bei Einzelveräußerung eines Grundstücks

Die Auslegung des Begriffs der wesentlichen Betriebsgrundlage in Bezug auf Grundstücke, die funktional gesehen für den Betrieb zwar nicht erforderlich sind, in denen aber erhebliche stille Reserven ruhen, dahin gehend, dass diese eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellen, erfordert nach dem (n. v.) einen Vorgang der Betriebsaufgabe, Betriebsveräußerung, Teilbetriebsaufgabe oder -veräußerung bzw. Anteilsaufgabe oder -veräußerung. Eine unentgeltliche Übertragung des Betriebs erfülle keinen Tatbestand des § 16 Abs. 1 oder Abs. 3 EStG. Eine mit der unentgeltlichen Betriebsübertragung zeitgleich ausgeführte, isolierte Veräußerung eines Betriebsgrundstücks führe daher unabhängig vom Umfang der aufgedeckten stillen Reserven zu einem laufenden Gewi...