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Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG für Kartellrechtsbuße der EU-Kommission?
Es ist gem. ernstlich zweifelhaft, ob eine von der Europäischen Kommission verhängte Geldbuße wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens dem Verbot des Betriebsausgabenabzugs nach § 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG unterliegt.▶VT 839/04
▶Hinweis: Wir werden in der StuB auf dieses Thema im Rahmen eines Beitrags zurückkommen.