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Höhe des Gebrauchtwagenerlöses bei vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrags
Eine Klausel in den AGB eines Leasingvertrags über Kraftfahrzeuge, in denen der Leasinggeber für die Abrechnung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung – anders als bei ordnungsgemäßer Vertragsbeendigung – nur 90 % des erzielten Gebrauchtwagenerlöses berücksichtigt, benachteiligt gem. (DB 2002 S. 1604) den Leasingnehmer unangemessen und ist nach § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam. Ferner nahm der BGH auch Stellung zur konkreten Berechnung des Schadens des Leasinggebers bei vorzeitiger Kündigung.