Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerbefreiung nach § 14a Abs. 4 EStG bei Tilgung von Abfindungsverbindlichkeiten
Wird in sachlichem Zusammenhang mit einer Hoferbfolge aufgrund einer Abfindungsverpflichtung ein Kredit aufgenommen, um die Abfindungszahlungen an die weichenden Erben erbringen zu können, und wird der Kredit durch Veräußerungserlöse innerhalb des zeitlichen Rahmens des § 14a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 EStG zurückgeführt, sind gem. rkr. (EFG 2004 S. 1296) bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 14a Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 EStG die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Freibetragsregelung gegeben.▶VT 795/04