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Zahlungen im Zusammenhang mit der Übertragung einer Handelsagentur als laufender Gewinn oder Veräußerungsgewinn?
Ob es sich bei einer im Zusammenhang mit der Übertragung einer Handelsagentur getätigten Zahlung des Nachfolgers an den Vorgänger um einen Ausgleichsanspruch i. S. des § 89b Abs. 1 HGB oder um einen Veräußerungserlös handelt, ist gem. rkr. (EFG 2004 S. 1117) ggf. durch Auslegung des bzw. der geschlossenen Verträge zu ermitteln (Bezug: § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 16 Abs. 4, § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG; § 89b Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 3 HGB n. F.).▶VT 655/04