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Zur Anwendung des § 8b Abs. 6 Satz 1 KStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer zwischengeschalteten Personengesellschaft
Gem. rkr. (G) (EFG 2004 S. 849) ist es ernstlich zweifelhaft, ob die Anwendung des § 8b Abs. 6 Satz 1 i. V. mit Abs. 2 KStG bei S. 790der Ermittlung des Gewerbeertrags einer zwischengeschalteten Personengesellschaft auszuschließen ist (Bezug: § 8b Abs. 6 Satz 1, Abs. 2 KStG; § 7 Satz 1 GewStG).▶VT 629/04
▶Praxishinweise: (1) Streitig ist, ob ein von der Antragstellerin, einer GmbH & Co. KG, deren alleinige Kommanditistin eine GmbH ist, in 2002 aus der Veräußerung von Beteiligungen an zwei ausländischen Kapitalgesellschaften erzielter Gewinn der GewSt unterliegt. Zwischen den Beteiligten ist offensichtlich unstreitig, dass die Regelungen eines DBA der inländischen Besteuerung dieser Veräußerungsgewinne grundsätzlich nicht entgegenstehen....BStBl I S. 292 ff.