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Überlassung eines neu entstandenen Geschäftsanteils als Anteilsveräußerung
(1) Den Tatbestand einer „Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft” i. S. von § 17 EStG erfüllt auch, wer den durch eine Kapitalerhöhung entstehenden neuen Geschäftsanteil anderen gegen Entgelt zur Übernahme überlässt. (2) Tritt die Bedingung für die Zahlung des Entgelts für das Übernahmerecht erst in einem dem Jahr der Veräußerung folgenden Jahr ein, ist der das Jahr der Veräußerung betreffende ESt-Bescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 rückwirkend zu ändern (Bezug: § 173 Abs. 1 Nr. 1, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977; § 17 Abs. 1 EStG).▶NWB UAAAB-58233
▶Praxishinweise: Der BFH stellt klar, dass die Anwartschaft auf eine Beteiligung einem Anteil an der Kapitalgesellschaft gleichzusetzen ist. Mit der entgeltlichen Übertragung dieses Anwartschaftsrechts (Bezugsrecht) wird deshalb der Tatbestand der Anteilsv...