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Überversorgung bei betrieblicher Altersversorgung über eine Unterstützungskasse
Zuwendungen an eine Unterstützungskasse können gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 61/04, EFG 2005 S. 267) nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, soweit sie zu einer Überversorgung führen. Eine Überversorgung liegt in den Streitjahren vor, wenn die betriebliche Altersversorgung am Bilanzstichtag mehr als 75 v. H. des Aktivlohnes beträgt (Bezug: § 4d Abs. 1 Satz 1, § 6a Abs. 1 Satz 4 EStG).▶ NWB ZAAAB-40468