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StuB 13/2003 S. 612
Beschränkter Abzug von Bewirtungskosten auch bei betrieblichem Anlass
Bewirtungsaufwendungen sind gem. (BFH/NV 2003 S. 754) auch dann nur begrenzt abziehbar und gesondert aufzeichnungspflichtig, wenn sie betrieblich veranlasst sind (Bezug: § 4 Abs. 5 Nr. 2, § 4 Abs. 7 EStG).▶VT 689/03