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Bedarfsbewertung eines Grundstücks bei Betriebsaufspaltung
Der typisierenden Bedarfsbewertung bebauter Grundstücke ist auch in Fällen entgeltlicher Überlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die vertraglich vereinbarte Miete zugrunde zu legen; ein Ansatz der üblichen Miete kommt nicht in Betracht (Bezug: § 146 Abs. 2, 3 BewG).▶NWB IAAAB-52596
▶Praxishinweise: Eine Bewertung anhand der üblichen Miete ist nur vorgesehen, wenn
keine Nutzung oder
eine Selbstnutzung durch den Eigentümer oder
eine Vermietung an Angehörige oder
eine unentgeltliche Überlassung erfolgt.
In anderen Fällen führt eine Abweichung zwischen vereinbarter und üblicher Miete nicht zwingend zu einem Ansatz der üblichen Miete. Ob etwas anderes gilt, wenn das Mietverhältnis bereits ertragsteuerlich nicht anerkannt werden kann, hat der Senat ausdrücklich offen gelassen. Ist ein Teil de...