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BFH 06.03.2003 XI R 46/01, StuB 11/2003 S. 516

Gewinnerzielungsabsicht bei gemischter Tätigkeit

Langjährige Verluste aus selbständiger Arbeit lassen bei einem bildenden Künstler, der als solcher sowohl selbständig als auch nichtselbständig tätig ist und aus seiner künstlerischen Tätigkeit insgesamt positive Einkünfte erzielt, noch nicht auf eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht schließen (Bezug: § 8 EStG).▶VT 601/03

Praxishinweise: Im Streitfall war die künstlerische Tätigkeit die einzige Existenzgrundlage des Klägers und es war je nach Auftraggeber eher zufällig, ob er selbständig oder nichtselbständig tätig wurde. Der BFH stellte deshalb in erster Linie darauf ab, dass insgesamt positive Einkünfte erzielt wurden und eine Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit deshalb nicht abgesprochen werden könne.

– erl –