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StuB 10/2004 S. 480
Steuerberaterhaftung bei Aufgabe des Gewerbebetriebs
Rät der steuerliche Berater dem Mandanten pflichtwidrig zur Aufgabe des Gewerbebetriebs und führt diese zur Aufdeckung stiller Reserven, stellt die hierauf entfallende ESt grundsätzlich einen Schaden dar (§ 249 Satz 1 BGB, § 16 Abs. 2 EStG; ).▶VT 376/04