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StuB 10/2002 S. 508

Verdeckte Einlage einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

In seinem Urteil vom (n. v.) hat der BFH die Frage, wie eine vor 1992 in eine Kapitalgesellschaft verdeckt eingelegte, im Privatvermögen gehaltene wesentliche Beteiligung bei der aufnehmenden Gesellschaft und dem an dieser Gesellschaft ebenfalls wesentlich beteiligten Gesellschafter zu bewerten ist, dahingehend entschieden, dass die verdeckte Einlage auf der Ebene des Gesellschafters mit dem gemeinen Wert zu bewerten ist. Der Gewinn aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung entstehe nicht bereits mit dem Abschluss des Kaufvertrags, sondern erst mit Erfüllung durch Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums i. S. von § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977.

Praxishinweise: (1) Nach den Ausführungen des BFH stellte die verdeckte Einlage einer wesentlichen Beteiligung an...