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Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder gar die bloße Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation des in Vermögensverfall geratenen StB durch Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu bereinigen, haben noch nicht zur Folge, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des StB als geordnet zu betrachten wären (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StBerG; , ZInsO 2004 S. 203).▶VT 360/04
▶Praxishinweise: Wesentliche Voraussetzung für eine Bestellung zum StB ist nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StBerG nach wie vor, dass der Betreffende in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.