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Berücksichtigung einer GewSt-Umlage bei der Organgesellschaft
Ohne eine vertragliche Grundlage scheidet die gewinnmindernde Berücksichtigung einer GewSt-Umlage bei der Organgesellschaft jedenfalls dann aus, wenn beim Organträger wegen eigener Verluste keine GewSt anfällt und deswegen kein gesetzlicher Ausgleichsanspruch gegenüber der Organgesellschaft entsteht (Bezug: § 5 Abs. 1 EStG; § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG; § 246 Abs. 1, § 247 Abs. 2 HGB).▶NWB MAAAB-44836
▶Praxishinweise: Erzielt eine Organgesellschaft einen Gewinn, so entsteht bei dieser nicht eine eigene GewSt-Schuld. Die Schuld entsteht wegen der Hinzurechnung beim Organträger ausschließlich bei diesem, und es kann nicht von einer GewSt-Belastung bei der Organgesellschaft ausgegangen werden. Eine hypothetische Steuerbelastung, wie sie das sog. „Stand-alone-Verfahren” verwendet, reicht für die Annahme einer Erstattungspflicht der Org...