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BFH 26.02.2004 IV R 43/02, StuB 8/2004 S. 374

Gewinnprognose bei Hinnahme von Verlusten am Ende der Berufstätigkeit

(1) Für die zur Annahme einer Liebhaberei erforderliche Feststellung einer objektiv negativen Gewinnprognose sind die in der Vergangenheit erzielten Gewinne ohne Bedeutung. Am Ende einer Berufstätigkeit umfasst der anzustrebende Totalgewinn daher nur die verbleibenden Jahre. (2) Dauerhafte Verluste werden auch dann aus persönlichen Gründen hingenommen, wenn die Fortführung der verlustbringenden Tätigkeit den Abzug von Gehaltszahlungen an nahe Angehörige als Betriebsausgaben ermöglichen soll (Bezug: § 2 Abs. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG).▶VT 312/04

Praxishinweise: Eine Gesamtgewinnprognose ist nur geboten, wenn eine Tätigkeit begonnen wird. Wird die Tätigkeit eingeschränkt (z. B. wegen Alters oder Krankheit), so kann es durchaus sein, dass die Gewinnerzielungsabsicht nun für die Zukunf...