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Urheberrecht: Schutzfähigkeit der Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS)
Das , NJW-RR 2001 S. 1199 ff.) hat in Bezug auf §§ 97, 2, 5 UrhG entschieden, dass die im Auftrag des BMJ vom DRSC bzw. seinem Standardisierungsrat entwickelten Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über Konzernrechnungslegung in Form der „Deutschen Rechnungslegungsstandards” (DRS) urheberrechtschutzfähig sind und nicht als amtliche Werke nach § 5 UrhG vom Urheberrechtsschutz ausgeschlossen werden können.
Praxishinweise: (1) Das Gericht befasst sich mit der Urheberrechtsfähigkeit eines Rechnungslegungswerks, das von einem privaten Rechnungslegungsgremium erarbeitet worden ist. Gem. § 342 Abs. 1 HGB kann das BMJ eine privatrechtlich organisierte Einrichtung durch Vertrag anerkennen und ihr folgende Aufgaben übertragen: Entwicklung von Empf...