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Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht
Fehlende Reaktionen auf bereits eingetretene hohe Verluste und das unveränderte Beibehalten eines verlustbringenden Geschäftskonzepts sind ein gewichtiges Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht. An die Feststellung persönlicher Gründe und Motive, die den Stpfl. zur Weiterführung seines Unternehmens bewogen haben könnten, sind in diesen Fällen keine hohen Anforderungen zu stellen (Bezug: § 15 EStG).▶NWB DAAAB-44583
▶Praxishinweise: Es reicht für die Annahme einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht nicht aus, dass für einen Betrieb eine negative Prognose bezüglich eines Totalgewinns besteht. Hinzukommen muss, dass die Verluste aus Gründen hingenommen werden, die im Bereich der Lebensführung liegen. Dieses zweite Erfordernis ist nach Ansicht des BFH aber regelmäßig erfüllt,...